Oberösterreichische Landesregierung

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Die Oberösterreichische Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des Bundeslandes Oberösterreich. Sie hat ihren Sitz im Landhaus in Linz. Seit Oktober 2021 befindet sich die Landesregierung Stelzer II im Amt.

Allgemeines

Die Oberösterreichische Landesregierung wird vom Oberösterreichischen Landtag gewählt. Sie ist eine Konzentrationsregierung, d.h. alle im Landtag mit einer gewissen Mindestanzahl an Mandaten vertretenen Parteien sind auch mit zumindest einem Mitglied in der Landesregierung vertreten.

Die Kernelemente der Landesregierung werden im Artikel 42 des Oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetz beschrieben:

(1) Die Vollziehung des Landes übt die Landesregierung aus. Sitz der Landesregierung ist die Landeshauptstadt Linz.
(2) Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, zwei Landeshauptmann-Stellvertretern und sechs Landesräten.
(3) Die Mitglieder der Landesregierung müssen nicht dem Landtag angehören. Jedoch kann in die Landesregierung nur gewählt werden, wer zum Landtag wählbar ist.
(4) Zu einem Beschluß der Landesregierung ist die persönliche Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern erforderlich. Die Landesregierung beschließt mit Stimmenmehrheit.

Aufgaben

Die Aufgaben der Landesregierung umfassen der Vollzug der Landesgesetze und die Verwaltung der Finanzen des Landes.

Oberösterreichisches Landes-Verfassungsgesetz:

Artikel 6 Abs 1: Die Gesetzgebung des Landes wird durch den Landtag, die Vollziehung durch die Landesregierung ausgeübt, welche vom Landtag gewählt wird.

Aufgaben der Mitglieder

Die Landesregierung kann als Kollegialorgan oder durch Einzelmitglieder handeln. Als Kollegialorgan handelt die Landesregierung in folgenden Angelegenheiten:

  • Regierungsvorlagen an den Landtag
  • Rechtsverordnungen und bestimmte Verwaltungsverordnungen
  • (Verfassungs)gesetzlich an eine kollegiale Beschlussfassung gebundene Angelegenheiten
  • Entscheidungen über das Landesvermögen von besonderer Bedeutung
  • Alle weiteren Angelegenheiten, wenn die Landesregierung dies beschließt

Als Einzelorgan können einzelne Mitglieder der Landesregierung (Landesräte) monokratisch entscheiden.

Aktuelle Landesregierung

Seit 23. Oktober 2021 befindet sich die Landesregierung Stelzer II im Amt.


Amt Bild Name Partei Zuständigkeitsbereiche
Landeshauptmann Thomas Stelzer Thomas Stelzer ÖVP Finanzen, Kultur, Personal
Landeshauptmann-Stellvertreterin Foto.png Christine Haberlander ÖVP Bildung, Gesundheit
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner Manfred Haimbuchner FPÖ Wohnbau, Naturschutz, Familien
Landesrat Michael Lindner Michael Lindner SPÖ Jugendschutz, SPÖ-Gemeinden, Personenstandswesen, Verwaltungspolizei, Zivildienst und Tierschutz
Landesrat Markus Achleitner Markus Achleitner ÖVP Wirtschaft, Tourismus, Raumordnung und Sport
Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP Soziales, Integration, Jugend
Landesrat Stefan Kaineder Stefan Kaineder Grüne Umwelt
Landesrätin Michaela Langer-Weninger Michaela Langer-Weninger ÖVP ÖVP-Gemeinden, Land- und Forstwirschaft, Feuerwehr
Landesrat Günther Steinkellner Günther Steinkellner FPÖ Verkehr, Straßenbau


Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Das Amt der oberösterreichischen Landesregierung erledigt die Geschäfte des Landeshauptmannes und der Landesregierung (Artikel 53 Landes-Verfassungsgesetz).

Amt der Oö. Landesregierung
Landhausplatz 1
4021 Linz

Einzelnachweise


Weblinks

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