Schillerpark

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Schillerpark
Brunnen mit Blick über den Nordteil des Parks
Brunnen mit Blick über den Nordteil des Parks
statistischer Bezirk Bezirk Innere Stadt
Katastralgemeinde KG Linz
Nutzung Park
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Der Schillerpark oder auch Schillerplatz ist eine Parkanlage im Linzer Bezirk Innere Stadt. Er liegt westseitig an der Landstraße. Die begrünte Fläche ist bis zu 90 Meter lang und 60 Meter breit. Im Rahmen einer Umgestaltung 2011/2012 wurde seine Fläche auf nunmehr 5.400 m² erweitert[1]. Der Großteil der Fläche steht im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), nur die Fläche vor der Landesbibliothek steht im Eigentum der Stadt Linz.

Im Park

Brunnen

In der Mitte des Parks befindet sich ein von Hans Muhr gestalteter Brunnen mit einem Durchmesser von acht Metern. Er wurde 1983 errichtet. Die fünf Steine sollen sitzende Figuren andeuten.[2]

Schillerdenkmal

Das Schillerdenkmal wurde 1959 anlässlich des 200. Geburtstags von Friedrich Schiller errichtet.

Das andere Buch

Plastik Das andere Buch von Bildhauer Theo Blaickner. Eine Chrom-Nickel-Stahl-Konstruktion.

Um den Park

Rund um den Park befinden sich folgende Linzer Einrichtungen:

Geschichte

Der Park entstand 1824 auf dem Gelände der ehemaligen Trainkaserne als "Belustigungspark". Den Namen Schillerpark erhielt er im Jahr 1910. Das Schillerdenkmal wurde zum Gedenken an den 200. Geburtstag von Friedrich Schiller im Jahr 1959 errichtet. Der Park in der heutigen Gestaltung - abgesehen von der Erweiterung 2011/2012 - wurde am 20. September 1983 eröffnet.[1]

Diskussion um Einkaufszentrum und Tiefgarage

Seit längerem wird die mögliche zukünftige Errichtung eines Einkaufszentrums am Schillerpark diskutiert. In diesem Rahmen könnte auch eine Tiefgarage - zumindest teilweise - unter dem Schillerpark errichtet werden. 2017 formierte sich dazu eine Protestgruppe unter dem Namen "Finger weg vom Schillerpark" auf Facebook[3], nachdem Probebohrungen auf dem Gelände durchgeführt worden waren.[4]

Alkoholverbot im Park

Aufgrund steigender Belästigung durch betrunkene Personen wurde ab Juli 2021 ein Alkoholverbot im Volksgarten durchgeführt. Diese Regelung wurde auch im Volksgarten zur selben Zeit durchgeführt. Zu dem Alkoholverbot gehört das Konsumieren von Alkohol, das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke sowie andere Handlungen, die dazu schließen dass eine Konsumation im Verbotsbereich stattfindet. Ausgeschlossen aus diesem Gesetz ist der Konsum von Alkohol in den Öffnungszeiten und im Bereich von Gewerbebetrieben, welche Alkohol im Rahmen und im Umfang von gesetzlich erlaubten und behördlich bewilligten öffentlichen Veranstaltungen, Märkten der Linzer Marktordnung 2021 sowie Gelegenheitsmärkten anbieten. Die Nichteinhaltung des Alkoholverbots führt zu einer Geldstrafe von bis zu 218€ oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Wochen. [5]

Zum Gebiet, das von der Verordnung umfasst ist, siehe Plan zur Verordnung Alkoholverbot Schillerpark.

Das Alkoholverbot wurde im Schillerpark, im Gegensatz zum Volksgarten, gut aufgenommen und dies führte zu einer schnellen und drastischen Verbesserung der Lebensqualität der Anrainer und Besucher des Parks.[6]

Öffentlicher Verkehr

Direkt östlich an den Park angrenzend befindet sich die Haltestelle Symbol Haltestelle Bürgerstraße (Sinnbild Straßenbahn StVO.svg.png 1, 2, 3, 4, N82).

Bilder

Einzelnachweise