Reparieren statt Wegwerfen

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"Reparaturbonus" für Elektrogeräte & Privatpersonen

Mit einer Reparatur schonen Sie Ihr Geldtascherl und die Umwelt - die Lebensdauer Ihres Gerätes wird verlängert und es werden keine Ressourcen für ein neues Gerät verbraucht. Das Land Oberösterreich fördert die Reparatur von Elektro-Haushaltsgeräten mit dem „Reparaturbonus“.[1]

Ziel der Förderaktion des Landes Oberösterreich ist es, durch das Reparieren von Elektrogeräten Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern soll verlängert und damit der Wandel von der Wegwerfgesellschaft zu einer nachhaltigen Gesellschaft unterstützt werden. Gefördert werden dabei Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.[2]

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogroßgeräten und Elektrokleingeräten.
Beispielhafte Aufzählung von förderfähigen Haushalts-Elektrogeräten: Offline: Liste der förderfähigen Haushalts-Elektrogeräte (Suche auf archive.org), PDF-Datei mit 62,32 KB, akteull am 8.6.2019. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Vergabe des Reparaturauftrages Kontakt mit der Förderstelle auf. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NUR Reparaturen von dazu berechtigen Gewerbebetrieben, die im Reparaturführer Oberösterreich[3] angeführt sind, anerkannt werden. Bitte fragen Sie den Betrieb Ihrer Wahl, ob er gelistet ist bzw. teilen Sie diesem mit, dass eine kostenlose Registrierung VOR der Reparatur notwendig ist.[2]

Ausmaß der Förderung max. 100 € pro Jahr und Haushalt

Das Ausmaß der Förderung beträgt je Haushalt und Kalenderjahr 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten, maximal 100 Euro. Förderfähige Kosten sind Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten im eigenen Haushalt. Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten für die Reparaturen. Diese Landesförderung kann mit allfälligen weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100 % der anrechenbaren Kosten) erfolgen.[2]

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Auf der Rechnung muss die Art der Reparatur ausgewiesen sein.
  • Rechnungsdatum ab 03. September 2018
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich bzw. der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
  • Bei Nichteinhaltung der Richtlinien ist die Förderung zurückzuzahlen.
  • Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber haftet für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben.
  • Förderwerberinnen bzw. Förderwerber müssen den Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben.
  • Eine Förderung für Kosten für Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ist nicht möglich.
  • Die ausführende Firma muss im Reparaturführer Oberösterreich registriert sein.[2]

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Detailliert aufgeschlüsselte Rechnung (mit Art der Reparatur) und Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) in Kopie[2]

Formular

  • Offline: Reparaturbonus für Elektrogeräte (Suche auf archive.org) (UWD-US/E-76)
    Online-Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
  • Offline: "Reparaturbonus" für Elektrogeräte (UWD-US/E-76) (Suche auf archive.org)
    PDF-Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln - Achtung: Nur in Ausnahmefällen
    verwenden, falls die Verwendung des Online-Antrages nicht möglich ist.
    PDF-Dokument mit 564,56 KB)[2]

Laufzeit bis 31. Dezember 2019

Das Sonderförderprogramm „Reparaturbonus“ – Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten für Privatpersonen startet mit 03. September 2018 (es gilt das Rechnungsdatum) und endet nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel, spätestens jedoch am 31. Dezember 2019.[2]

Reparaturnetzwerk Linz & Umgebung

Reparier.me ist ein lockerer Zusammenschluss von Geschäftsleuten aus Linz und Umgebung, deren Betriebe Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten verschiedener Art durchführen. Die Nachfrage nach guter Handwerksarbeit steigt trotz der von der Werbung geförderten Wegwerfmentalität, die unserer Gesellschaft nachgesagt wird, immer weiter an und so reifte die Idee zur Vernetzung. [4] Reparier.me bietet dabei Reparaturen folgender Branchen bzw. Fachgebiete an:

Das Ziel

Das Ziel von Reparier.me ist es nicht einfach nur eine Adressenliste zu erstellen. Genügend Adressen von Handwerksbetrieben sind über Suchmaschinen leicht zu finden. Ziel von Reparier.me ist es, eine Empfehlungsliste von Betrieben zu sammeln, die sich zu bestmöglicher Qualitätsarbeit bekennen.[4]

Wie funktioniert es?

Mundpropaganda ist bekanntlich immer noch die beste Empfehlung, und so lebt die Initiative primär von der Bereitschaft der Mitglieder, die Werbung an die eigenen Kunden weiter zu tragen. Diese Webseite, auf der alle aktuellen Kontaktdaten zu finden sind bildet den stets aktuellen Fokus. Diese Idee der gegenseitigen Empfehlungen von Reparatur-Betrieben funktioniert nur dann, wenn jeder der Teilnehmenden seine Kunden gerne und vorbehaltslos zu jedem anderen Betrieb im Netzwerk schicken kann. Das setzt nicht nur voraus, dass die anderen Handwerker gute Arbeit leisten, sondern auch, dass sie nicht zu den Mitbewerbern der eigenen Branche gehören! Daher ist von jeder Branche nur ein Eintrag zu finden. Es kann sein, dass man eine Handwerksmeister mit dem jemand seit Jahren zufrieden ist, hier nicht findet. Vielleicht kennen wir ihn oder sie noch nicht - oder sie uns nicht? Falls es für diese Branche noch keinen Eintrag gibt, dann wird um Mitteilung von Empfehlungen gebeten.[4]

Mitglieder

Aufgenommen werden nur Firmen die Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten aller Art durchführen. Jeder Mitgliedsbetrieb verpflichtet sich hier nur Dienstleistungen zu bewerben für die eine entsprechende Befähigung / Gewerbeberechtigung vorhanden ist.[4]

Gewährleistung und Schadensersatz

Wird bei einem Mitglied von Reparier.me eine Dienstleistung in Auftrag gegeben, entsteht dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem betreffenden Mitglied. Jeder der teilnehmenden Unternehmer ist für die von ihm erbrachte Dienstleistung selbst haftbar. In keinem Fall kann die Gemeinschaft Reparier.me als Gruppe oder ein einzelnes Mitglied der Gruppe für Verbindlichkeiten oder Forderungen eines anderen Mitgliedes zur Haftung herangezogen werden.[4]

Ökodesign–Richtlinie fördert Langlebigkeit von Elektrogeräten

Ab 2021 strengere Anforderungen für zehn Produktgruppen in Bezug auf Energieeffizienz

Die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf umfassende Neuregelungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Zukünftig gelten strengere Anforderungen für zehn Produktgruppen in Bezug auf ihre Energieeffizienz. Zu diesen Gruppen zählen u. a. Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke und Halogenlampen. Erstmals wurden auch Kriterien für die Reparatur und den Einsatz von Ersatzteilen aufgestellt.[5]

Ab 2021 sind Ersatzteile für Elektro- und Elektronikgeräte Pflicht

Bisher gab es lediglich Regelungen für den Energieverbrauch, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen jedoch massiv kritisiert wurden. Da nur ein sehr geringer Anteil der knappen Rohstoffe, die in Elektrogeräten verbaut werden, recycelt werden kann, legt die neue Richtlinie den Fokus darauf, Geräte schon im Voraus energieeffizienter zu gestalten. Die neue Verordnung enthält Bestimmungen, die es in Zukunft erleichtern sollen, Geräte zu reparieren und Bauteile auszutauschen. So sind z. B. Ersatzteile und Informationen zur Reparatur verpflichtend durch den Hersteller zur Verfügung zu stellen.[5]

Ab 2021 Recht auf Reparatur

Irmela Colaco, Projektleiterin Energieeffizienz des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), bezeichnet die neue Verordnung als „Riesenschritt“. Außerdem falle es so in Zukunft leichter die Ökodesign-Vorgaben auch auf andere Produkte auszuweiten, so Colaco weiter. Die maximal 15-tägige Lieferfrist von Ersatzteilen ist laut Umweltverbänden allerdings noch immer zu lang. Insbesondere im Bezug auf Waschmaschinen und Kühlschränke führt das zu Problemen, da das Fehlen dieser Geräte den Verbraucher stark einschränkt, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin von Germanwatch. Dennoch ist sie positiv überrascht von der neuen Ökodesign-Richtlinie und sieht in ihr einen „wichtigen Bestandteil des Rechts auf Reparatur“. Ab 2021 müssen alle Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die neue Verordnung im europäischen Markt einhalten.[5]

Weitere Informationen

Siehe auch

Web-Links

Wikipedia-Links

Einzelnachweise

  1. Land Oberösterreich: Reparieren statt Wegwerfen, abgerufen am 8.6.2019
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 Offline: Land Oberösterreich: Reparaturbonus (Suche auf archive.org), abgerufen am 8.6.2019
  3. Reparaturführer Oberösterreich, abgerufen am 8.6.2019
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 Reparier.me, abgerufen am 8.6.2019
  5. 5,0 5,1 5,2 Neue Ökodesign–Richtlinie fördert Langlebigkeit von Elektrogeräten, Sonderabfall-Wissen.de, 1. Juni 2019, abgerufen am 8. Juni 2019